IST SAFT GLEICH SAFT?
NEIN! Wer einen genaueren Blick riskiert, stellt fest, dass es unterschiedliche Arten von fruchthaltigen Getränke gibt. Die Unterscheidung in FRUCHTSÄFTE, - NEKTARE und –SAFTGETRÄNKE ist für den Endverbraucher nicht immer einfach.
In sogenannten Fruchtsaftverordnungen sind diese Unterschiede klar definiert.
FRUCHTSAFT:
Dies ist ein natürliches Produkt und besteht zu 100 Prozent aus „flüssigem Obst“. Diesem wird, in der Regel, nichts weiter hinzugefügt. Nur wenn die Früchte wetterbedingt einen Mangel an Zucker aufweisen, erlauben es die EU-Fruchtsaftrichtlinien bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter zuzusetzen. Dies müsste dann natürlich auf dem Etikett ausgewiesen werden.
Für FRUCHTSÄFTE gilt grundsätzlich:
Ohne jeden Zusatz von Zucker, Farb- und Konservierungsstoffen.
Achten Sie also beim Kauf auf diese Topqualität - 100 % Saft
FRUCHTNEKTAR:
Fruchtnektar ist die Bezeichnung für Fruchtsäfte aus Fruchtsaft oder Fruchtmark mit Zusatz von Wasser und Zucker.
Dies ist kein rein natürliches Produkt. Diese Getränke werden in der Regel mit Zucker und Wasser gemischt, da diese von Natur aus meistens zu viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch haben und somit im reinen Naturzustand (z.B. Sauerkirsche, Aprikose) nicht schmecken würden.
Je nach Fruchtart liegt der Mindestfruchtgehalt zwischen 25% und 50%. Um Klarheit über die genauen Bestandteile zu erhalten, ist hier ein Blick auf das Etikett ratsam. Fruchtnektar darf bis zu 20% Zucker zugesetzt werden.
Für FRUCHTNEKTARE gilt grundsätzlich:
Mit Zusatz von Wasser und Zucker, aber ohne Zusatz von Farb- und Konservierungsstoffen.
FRUCHTSAFTGETRÄNK:
Fruchtsaftgetränk ist ein fruchtiges Erfrischungsgetränk mit einem Fruchtsaftgehalt, je nach Fruchtsorte, von mindestens 6% - 30%.
Die Herstellung erfolgt aus Fruchtsaft mit Wasser und Zuckerzusatz und natürlichen Fruchtessenzen. Teilweise auch mit Fruchtsäure.
Auch hier sind keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten.
GRUNDSÄTZLICH GILT:
WAS DRIN IST, MUSS AUCH DRAUSSEN DRAUF STEHEN!!!